Die Teilnahme­bedingungen des SSC Trappen­berg e.V.

Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern, liebe Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins, auf unserer Homepage findet ihr die Freizeiten des SSC Trappenberg e.V.

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir ein gemeinnütziger Verein und kein Reiseunternehmen sind: wir erwirtschaften mit dem ausgeschriebenen Fahrtenprogramm keinen Gewinn.

Im Sinne der Gemeinnützigkeit und Förderung des Sports bemühen wir und unsere ehrenamtlichen, gut ausgebildeten Betreuungskräfte uns intensiv um alle Teilnehmer und beziehen diese in die Programmgestaltung am Ferienort mit ein. Dadurch können wir euch bzw. euren Kindern diese attraktiven Preise anbieten.

Mit eurer Anmeldung erkennet ihr die folgenden Teilnahmebedingungen an. Sie entsprechen dem Reisevertragsrecht (BGB).

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann nur noch online über das Buchungssystem der Trappenberg-Homepage erfolgen. Die Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Mit der Anmeldung erhalten wir auch das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Teilnehmergebühren. Überweisungen sind nicht möglich.

Zusagen und Nebenabmachungen von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung. Das zulässige Alter der Teilnehmer an Maßnahmen des SSC Trappenberg e.V. ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen und unbedingt einzuhalten.

Teilnehmer unter 18 Jahre bedürfen der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Der mitunterschreibende Erziehungsberechtigte übernimmt neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder die Rücktrittskosten zu bezahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift und den Eingang bei uns rechtsverbindlich.

Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams folgen. Teilnehmer über 18 Jahre erkennen mit der Unterschrift bei der Anmeldung an, dass sie sich den Anordnungen und Weisungen des Betreuerteams, unabhängig ihrer Volljährigkeit, unterwerfen. Bei Nichteinhaltung dieser verbindlichen Erklärung verzichtet der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch. Der SSC Trappenberg behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich wiederholt den Anweisungen der Betreuer widersetzen, oder gesetzliche Bestimmungen missachten, auf eigene Kosten von der Freizeit auszuschließen. Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, dem SSC Trappenberg e.V. spätestens nach Zugang der Buchungsbestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u.ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten wir uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggfls. zu Regressansprüchen unsererseits führen.

Vor Reiseantritt (ca. zwei Wochen) erhalten alle Teilnehmer ein Informationsschreiben zur Reise, sowie Unterlagen über die Fahrt. Sollten Reiseunterlagen (Bestätigung, Informationsschreiben etc.) wider Erwarten nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Anmelder zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

2. Zahlungen

Wir bestätigen Ihnen automatisch per E-Mail Ihre Anmeldung.

Mit Ihrer Anmeldung und der Buchungsbestätigung durch uns werden Anzahlungen wie folgt fällig:

  • Eine Anzahlung von 10% wird sofort mit Buchungsbesätigung fällig.
  • Die Abbuchung des restlichen Reisepreises erfolgt in der Regel 14 Tage vor der Freizeit.
  • Bei Anmeldung innerhalb von vier Wochen vor Fahrtantritt wird die komplette Teilnehmergebühr abgebucht.

Sollte der Abbuchung widersprochen werden, so werden wir den Vertrag fristlos kündigen, die Buchung stornieren und den Platz anderweitig vergeben. Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung der Stornogebühren. Es werden die aus Ziffer 3 ersichtlichen Reiserücktrittskosten geltend gemacht.

3. Reiserücktritt

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich über das Buchungsportal auf der Homepage unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang in der Geschäftsstelle des Veranstalters.

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt wird. Diese werden pro Person in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet und gelten ab Zustandekommen des Vertrages:

  • bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 10% der Teilnehmergebühr mindestens jedoch 40,- EUR
  • bis 15 Tage vor Fahrtantritt: 25% der Teilnehmergebühr
  • bei weniger als 15 Tagen vor Fahrtantritt: 50% der Teilnehmergebühr
  • ab 3 Tage oder Nichtabmelden bzw. Nichtantreten der Freizeit: 90 % des Fahrpreises. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise.

Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber dem SSC Trappenberg e.V. wie z.B. volle Buskosten oder volle Unterbringungskosten, werden diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung zu zahlen. Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Teilnehmerbetrag nicht.

Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige Kosten können nicht zurückerstattet werden. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

4. Rücktritt seitens des Reise­veranstal­ters

Wir behalten uns das Recht vor, eine Freizeit bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen, wenn die ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Freizeit durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

5. An- und Abreise­durchführung

Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen durchgeführt, die im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind.

Wochenendausflüge und Kleinfreizeiten unter 25 Teilnehmern werden ggf. mit Kleinbussen organisiert, die von ausgewählten Übungsleitern gefahren werden.

6. Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über den Umfang, Gewährleistung, Schadenersatz ist aus unseren Versicherungs-Rahmenverträgen bzw. der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung ersichtlich.

Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Ansprüche und Verjährung

Ansprüche müssen uns innerhalb eines Monats nach Ende der Freizeit schriftlich mitgeteilt werden. Alle Ansprüche verjähren nach sechs Monaten, Ansprüche wegen Körperverletzungen oder Tötung eines Reiseteilnehmers drei Jahre nach Beendigung der Freizeit.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Freizeitleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesund­heits­bestimmun­gen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich ist, wird er den Teilnehmer über wichtige Änderungen der in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Freizeitantritt informieren.

Ausländische Staatsbürger sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei den zuständigen Konsulaten erkundigen.

9. Versicherung

Alle Teilnehmer, die Mitglieder des SSC Trappenberg e.V. sind und an Freizeiten teilnehmen, sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für unsere Organisation geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Teilnehmer, die nicht Mitglied im SSC Trappenberg e.V. sind, werden vom SSC Trappenberg e.V. über die Aachen-Münchner-Versicherung angemeldet und versichert und erhalten denselben Versicherungsschutz. Diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen den Schaden nicht voll abdecken.

Dies ist jedoch lediglich ein zusätzliches Serviceangebot und hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsvereinbarungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die sie in jedem Reisebüro, ADAC o.ä. abschließen können. Bei Auslandsfahrten ist es zusätzlich ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

10. Teilnehmer­beträge, Zuschläge, Ermäßigungen

Sämtliche Angaben zu Teilnehmerbeträgen entsprechen dem Stand bei Drucklegung dieses Kataloges. Änderungen der Teilnehmerbeträge bleiben ausdrücklich vorbehalten. Teilnehmerbeitragsänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Erhöhung der Treibstoffkosten, Mehrwertsteuererhöhung, Tarifänderungen etc.) möglich und müssen an die Teilnehmer weitergegeben werden.

Da die Freizeiten kostendeckend kalkuliert sind und sämtliche Zuschüsse bereits angerechnet wurden, sind weitere Nachlässe nicht möglich.

Ermäßigungen und Rabatte die wir gewähren, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen der einzelnen Freizeiten.

11. Sonstige Bestimmungen und Verein­barungen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend dem Artikel § 13 u. 14 DSGVO EU vom 25.5.2018 gespeichert, innerhalb des Vereins, für die Freizeit wichtigen Stellen und eventuelle Sponsoren verwandt werden.

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Teilnehmergebührlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mit der Anmeldung zu Freizeiten/Veranstaltungen des SSC Trappenberg e.V. erteilt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertretung die Einwilligung, dass der SSC Trappenberg e.V. die von seiner Person angefertigten Personenfotos und/oder Videoaufnahmen in der Vereinszeitschrift, im Internetauftritt des Vereins sowie weiteren Publikationen des Vereins speichern, verbreiten und veröffentlichen darf. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Verein für Art und Form der Nutzung seiner Internetseite oder derjenigen Dritter, z. B. für das Herunterladen von Bildern und Videos und deren anschließender Nutzung durch Dritte.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Worms.

Für Druck- und Tippfehler übernehmen wir keine Haftung.